Bei einem Betreuerwechsel fangen für den neuen Betreuer die Vergütungsquartale neu an, BGH Beschluss vom 25.05.2011 - XII ZB 440/10. Ist m.E. auch völlig logisch.
Aus meiner Sicht nicht, da im ersten Jahr sich die anfallenden Stundensätze nun einmal nach der Erstanordnung der Betreuung richten.
Bei einem Wechsel im zweiten Jahr der Betreuung mag man das anders sehen, jedenfalls hat es da keine Auswirkungen.