Sollte es dieses Thema schon geben, bitte verlinken, ich habe über Suchmaschine Verein und jährliche Rechnungslegung keinen Treffer gehabt.
Zur Frage:
Die Betreuungsvereine in unserem Gerichtsbezirk haben es sich "zur Gewohnheit" gemacht, die jährliche Rechnungslegung beim Gericht zur Prüfung einzureichen.
Sie bestehen auf Prüfung, mit der Begründung, dass der Zeitraum zu lang wird, Mitarbeiter ausscheiden, wechseln usw. und sie nicht für ausgeschiedene Mitarbeiter rückwirkend Rechnungslegungen erstellen können .....
warum auch immer
Laut Gesetz sind Betreuervereine von der jährlichen Rechnungslegung befreit. Statistisch, denke ich mal, zählt es nicht und durch die Anhäufung der jährlichen Rechnungslegungen durch Vereine steigt der Anfall der Prüfungen bei mir enorm, soll heißen die zusätzliche Belastung ärgert mich langsam. Zumal auch bei Ende der Betreuung ganz oft Entlastungserklärungen von den Betreuten oder Erben für den Zeitraum der Betreuung kommen.
Gibt es "diese Problematik" in anderen Gerichten auch?
Wie wird es gehandhabt?