Welche aktuellenFreibeträge gelten für den Betreuten bei
a) Rückforderung von Gutachterkosten;
b) Rückforderungen von Betreuervergütungen;
c) Einstufung des Betreuten als mittellos (Vermögens-
und Einkommensfreibetrag);
d) Erbenfreibetrag für den Erben des Betreuten
(unterhalb diesem keine Betreuervergütungen
zurückgefordert werden können);
e) sowie für Unterhaltspflichtige des Betreuten (so dass
sie die Rückforderung von aus der Staatskasse
bezahlten Betreuervergütungen verweigern können) ?