Hallo ihr Lieben,
ich hab mal eine Frage die in unserem Haus immer mal wieder "hochkocht".
Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit ist es schwer nachzuweisen, wie viel man arbeitet. Jetzt kann die Situation sein, dass man ein zu hohes Dezernat hat und trotz Überstunden die Arbeit nicht bewältige kann. Um dann dennoch eine Überlastung gegenüber der Verwaltung nachzuweisen und auch seine eigene Haftung beschränken zu können muss es doch die Möglichkeit einer Beweisführung geben.
Sofern man dann selbst die Zeiten notiert, und diese auch der Wahrheit entsprechen und realistisch sind, muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen? Unabhängig von den örtlichen Problemen (Krankheit/Fehlzeiten/Urlaub der Kollegen ).
Ich meine, dass es da auch eine Entscheidung eines Arbeitsgerichtes gibt. Finde sie leider nicht mehr.