Guten Morgen!
Im hiesigen Bezirk ist ein Betreuer verstorben. Die Erbin stellt nun Vergütungsanträge. Abgerechnet wird jedoch nicht bis zum Tod des Betreuers, sondern bis zu dem Datum, an dem ein neuer Betreuer per Beschluss bestellt wurde.
Dies ist doch nicht richtig, oder? Die Erbin kann m.E. nur einen Anspruch bis zum Tod des Betreuers haben oder übersehe ich etwas?
Allen einen angenehmen Freitag!