Ich hadere wieder mal an einem Problem mit einer Rechtsnachfolgeklausel. Kann eine RNF-Klausel für den Rechtsnachfolger des im Titel bezeichneten Gläubigers erteilt werden,wenn der Schuldner einwendet,dass sich nachträglich herausgestellt hat,dass der Titel durch den falschen Gläubiger erstritten wurde, da dieser bereits vor Klageerhebung den Anspruch abgetreten hat (Sicherungsabtretung)? Hat der Schuldner überhaupt Möglichkeiten das irgendwie geltend zu machen?
Klausel bei falschem Gläubiger
-
-
Ich hadere wieder mal an einem Problem mit einer Rechtsnachfolgeklausel. Kann eine RNF-Klausel für den Rechtsnachfolger des im Titel bezeichneten Gläubigers erteilt werden,wenn der Schuldner einwendet,dass sich nachträglich herausgestellt hat,dass der Titel durch den falschen Gläubiger erstritten wurde, da dieser bereits vor Klageerhebung den Anspruch abgetreten hat (Sicherungsabtretung)? Hat der Schuldner überhaupt Möglichkeiten das irgendwie geltend zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Ok. Heißt im Klauselverfahren nicht zu beachten?
-
Wie wird denn die Rechtsnachfolge nachgewiesen? Die Abtretung ist doch vorzulegen, da siehst du es dann.
-
Ist Voraussetzung für eine Rechtsnachfolgeklausel nicht, dass die Rechtsnachfolge nach Erlass des Titels eingetreten ist?
-
Ist Voraussetzung für eine Rechtsnachfolgeklausel nicht, dass die Rechtsnachfolge nach Erlass des Titels eingetreten ist?
-
Also die Rechtsnachfolge, aufgrund derer ich umschreiben soll ist eine Erbfolge. Diese ist auch durch Erbschein nachgewiesen.
Die vorher erfolgte Abtretung ist- nach den vorgelegten Unterlagen, allerdings nur in Kopie, bereits vor Klageerhebung passiert.
Aber ich brauche mir die Unterlagen ja nicht vorlegen zu lassen, wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass es eh unbeachtlich ist.
Klar die Rechtsnachfolge muss nach Rechtshängigkeit eingetreten sein. Aber hier geht es mir ja quasi eher darum, ob ich das überhaupt zu beachten habe,
dass schon der falsche Gläubiger die Forderung im Klageverfahren geltend gemacht hat, weil er garnicht mehr berechtigt war. Oder, ob ich das überhaupt nicht beachten muss, auch wenn ich es weiß. -
Achso, ja das halte ich für unbeachtlich. Das hätte im Rechtstreit geltend gemacht werden müssen. Im Klauselverfahren hast Du sowas nicht mehr zu prüfen.
-
Ok. Dankeschön für eure Antworten
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!