Wir ist das eigentlich mit den Patientenkarteikarten in der Praxis eines niedergelassenen Arztes? Wir haben so einen als Insolvenzschuldner, er arbeitet nicht mehr, aus Gesundheitsgründen, die Praxis ist geschlossen. Alles, was darin steht ist mehr oder weniger wertlos, Verwertung durch IV ist nicht möglich. Aber: Es stehen noch 4.500 Patientenkarteikarten dort, alle ordentlich einsortiert in den üblichen Schubkästen.
Was tun damit? Ich weiß, dass Ärzte, die in den Ruhestand gehen, sich weiter um die Akten kümmern müssen. Hier hat unser Arzt aber definitiv keinen Platz (wohnt bei seiner Tochter zur Untermiete) und auch nicht die Mittel, um den Aktenbestand zu bewältigen.
Im Verfahren ist keine Masse vorhanden, ist auf Stundung eröffnet worden. Fürs Einlagern ist also kein Geld da, zumal man ja auf Verlangen den Patienten ihre Akten herausgeben müsste.
Was tun? Ist IV überhaupt hierfür zuständig? Schließlich sind die Karten ja unpfändbar und somit gem . § 36 InsO nicht Massebestandteil. Kann sich der IV damit herausreden und die Akten einfach ihrem Schickal überlassen?