Hallo liebe Kollegen, ich frag mal ganz kurz und knackig:
Hab ich eigentlich eine Verteilung der Prozesskosten (teilweise) nach Quoten im Sinne von § 106 ZPO, wenn (nach dem Urteil) der Kläger 5/16 der außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beklagte 3/8 der außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt? Mache ich also einen Beschluss i.S.v. § 106 ZPO? Mir kommt es irgendwie komisch vor, dass die 16/16 nicht vollständig verteilt sind...
(Gerichtskosten werden zu 5/16 von dem Beklagten und zu 11/16 von dem Kläger getragen - das vielleicht noch am Rande, dürfte für meine Frage wohl aber nicht relevant sein...)