Guten Morgen Kollegen,
ich hätte mal eine Frage, zu der ich bislang weder Literatur noch Rechtsprechung gefunden habe (zudem hat die Suchfunktion nichts zutage gefördert):
Ich habe eine Betreute mit einem erheblichen Vermögen, die von ihren Kindern betreut wurde. Die Betreuung wurde aufgehoben, weil noch eine Vorsorgevollmacht aufgetaucht ist. Jetzt müssen die Kinder ja Rechnung legen, soweit so gut.... Die Betreute kann grundsätzlich auf die Schlussrechnung verzichten, auch das ist mir klar. Jetzt ist es leider so, dass die Betroffene an Demenz leidet und insoweit bessere und schlechtere Phasen hat. Das stellt mich nun vor ein Problem, da ich damit rechne, dass ich eine Verzichtserklärung der Betroffenen vorgelegt bekomme. Ich kann ja eigentlich nicht wissen, ob die Betroffene in dem Moment, in dem sie das Ding unterzeichnet hat, geschäftsfähig war (oder ob sie nicht bereits in den guten Phasen geschäftsunfähig ist). Sicher, ich kann die Betroffene persönlich anhören, aber ich glaube nicht, dass mir das in einem Grenzfall etwas bringt, ich bin nunmal kein Arzt.
Daher stellt sich mir die Frage: In wie weit darf ich eine Verzichtserklärung auf ihre Wirksamkeit überprüfen und wie mache ich das (wenn ich das machen muss) praktisch?