Guten Morgen liebe Kollegen,
im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist die A. Zu 28/50 ist sie befreite Vorerbin. In Abt. II sind eine Straßenlandauflassungsvormerkung für die Gemeinde und danach der Nacherbenvermerk eingetragen. Der Nacherbfall tritt ein bei Verkauf des Grundstücks. Verkauft wird nun eine Straßenlandfläche an die Gemeinde. Alle Nacherben wirken mit. Für die Gemeinde soll eine Vormerkung eingetragen werden.
Aus dem beigezogenen Testament der Erblasserin ergibt sich, dass diese unbedingt wollte, dass das Grundstück in der Familie bleibt. Verkauft wird jetzt nur ein kleiner Teil des Grundstücks von 100 qm. Es verbleiben 1200 qm.
Ich frage mich, wann genau tritt hier der Nacherbfall ein (mit Berichtigung des GB usw.). Bereits bei dem schuldrechtlichen Verkauf, bei der Eigentumsumschreibung? Die Gemeinde hat ja aus der bereits eingetragenen Straßenlandauflassungs-vormerkung bereits einen Anspruch auf Übertragung gesichert. Ist der jetzige Verkauf evtl. Erfüllung einer Verbindlichkeit? Für Hinweise wär ich sehr dankbar.