Hallo,
weiß jemand inwiefern das auch die Zwangsvollstreckung betrifft?
Titel und Vollmachten sind ja im Original vorzulegen- es wird hier gemunkelt, dass es da einen Erlass geben wird, der das ändert- konkretes habe ich dazu aber nicht gefunden. Dann würde ja auch die Möglichkeit bestehen PfüB-Anträge elektronisch an uns zu senden.
Wisst ihr mehr?