Moin,
zuerst: ich mache keine Hinterlegungssachen, daher bitte ich um Nachsicht.
Ich bin in der Nachlassabteilung tätig- mir wird ein Sparbuch übersandt mit der Bitte das Fiskuserbrecht festzustellen.
Das Sparbuch kommt von der Hinterlegungsstelle, es wurde 1987 hinterlegt- für die unbekannten Erben.
Ich habe dazu jetzt folgende Frage:
Ist die Bitte das Fiskuserbrecht festzustellen hier richtig? Das Sparbuch ist doch jetzt -nach 30 Jahren- dem Land zugefallen. ( § 30 Hinterlegungsgesetz). Also sollte das doch reichen, um den Anspruch geltend machen zu können aus dem Sparbuch, oder? Oder es zumindest versuchen müssen vorher, da es ein Inhaberpapier ist und insofern die Leistung an den Inhaber möglich (ja, ich weiß aber nicht verpflichtend)
Wofür muss jetzt noch die Fiskuserbrechtfeststellung erfolgen? Vor allem: Wenn, warum dann nicht schon früher? Bei unbekannten Erben hätte das doch schon vor Jahrzehnten gemacht werden können. Dann wäre der Fiskus Erbe gewesen, hätte das Sparbuch aufgelöst und gut. Warum so lange warten?
Danke schonmal
PS: arbeite in Niedersachsen.