Hallo zusammen,
ich komme gerade in meinem Fall leider nicht weiter:
bei mir beantragt die Straßenbauverwaltung, des Regierugnspräsidum einen Erbschein, da im Grundbuchamt ein vererbliches Vorkaufsrecht eingestragen ist, welches mit Zustimmung der Erben des Erblassers gelöscht werden soll.
Jetzt war meine Überlegung ist die Straßenbauverwaltung überhaupt antragsberechtigt?
Habe jetzt hin und her gelesen und nur ein Antragsrecht für Gläubiger und Erben gefunden..