X ist verstorben. Nun beantragt Y Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge auf sich als Erbe. Als Nachweis liegen vor beglaubigte Abschrift Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll und "Ausfertigung" (?) gemeinschaftliches privatschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Laut Erbvertrag setzen X und Y sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Weitere Verfügungen nehmen sie nicht vor.
Im späteren Testament verfügen sie wie folgt: Wir X und Y setzen uns gegenseitig zu Alleinerben (Vollerben) ein. Als Nacherbe setzen wir unser gemeinsames Kind (mit Name und Geb. Datum) ein.
Vor- und Erbnachfolge schließe ich aus, ich würde sagen, es ist gemeint, dass das Kind Erbe nach dem zuletzt Versterbenden Erbe werden soll.
Frage ist jetzt, ob ich aufgrund des privatschriftlichen Testaments einen Erbschein benötige. Da X und Y die gegenseitige Erbeinsetzung aus dem Erbvertrag wiederholen, denke ich, dass ich keinen Erbschein benötige.
Wie seht ihr den Fall?