Blöde Frage:
Kann ein Betreuer -egal ob Berufs-, Vereins- oder ehrenamtlicher Betreuer- überhaupt über ein Konto, das nicht seiner "Verwaltung" unterliegt, d.h. über das er keine Verfügungen getätigt hat, Rechenschaft (im Sinne des Wortes) ablegen?
Rechenschaft muss bzw. kann der Betreuer doch nur über seine Vermögensverwaltung ablegen.
Aber hier verwaltet der Betroffene selbst.
Was ist eine solche Rechenschaft eines Betreuers überhaupt wert?
Ist es deshalb nicht wichtiger eine Erklärung -z.B. des Betroffenen- zu bekommen, dass er über besagtes Konto ausschließlich allein verfügt hat? Wenn ich schon denn der Erklärung des Betreuers, dass ausschließlich der Betroffene verfügt habe, nicht traue?