Heizkostenpauschale/Nachzahlung

  • Alleine die Tatsache, dass der Mieter es provoziert hat mit dieser Forderung konfrontiert zu werden, heißt doch lange noch nicht, dass er nicht doch Recht haben könnte.

    Ob er Recht hat, kann aber nur von einem Rechtsanwalt geklärt werden. Deshalb ist Beratungshilfe zu bewilligen.

    Ich kann auch nicht erkennen warum ein vernünftiger Selbstzahler in einer solchen Situation darauf verzichten würde die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Die Frage ist nicht, ob er Recht haben könnte oder nicht. Die Frage ist, ob die Klärung dieser Frage, die vom Antragsteller bewusst und provokativ herbeigeführt wurde, von der Allgemeinheit gezahlt werden muss.

    Ein vernünftiger Mensch hätte unabhängig der Kostenfrage anders geheizt!!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ein vernünftiger Mensch hätte unabhängig der Kostenfrage anders geheizt!!

    Ach ja?
    Ich denke durchaus dass viele "anders" Heizen würden, wenn Sie wissen dass es nichts kostet.

    Auch kann man sich Streiten wer das Problem provoziert hat. Nicht vielleicht doch der Vermieter, der sich plötzlich nicht mehr an seinen eigenen (vielleicht unzulässigen) Vertrag halten will?

  • Ein vernünftiger Mensch hätte unabhängig der Kostenfrage anders geheizt!!

    Ein vernünftiger Mensch würde auch keine vorsätzliche Körperverletzung begehen oder das Geld, das seine Kinder zum Leben brauchen, für Alkohol und Zigaretten ausgeben...:daemlich

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Dass einem die Umwelt und andere, die dann die Kosten zu tragen haben, egal sind, sollte nicht als allgemein "vernünftig" hingenommen werden. Das zeugt einzig von einem deutlich ausgeprägten Egoismus und einer nicht minder deutlichen Mir-Egal-Haltung.

    Und auch das Geld lieber für etwas anderes ausgeben hat wenig mit Vernunft zu tun. Sollte also ebenfalls nicht als Maßstab angesetzt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Dass einem die Umwelt und andere, die dann die Kosten zu tragen haben, egal sind, sollte nicht als allgemein "vernünftig" hingenommen werden. Das zeugt einzig von einem deutlich ausgeprägten Egoismus und einer nicht minder deutlichen Mir-Egal-Haltung.

    Und auch das Geld lieber für etwas anderes ausgeben hat wenig mit Vernunft zu tun. Sollte also ebenfalls nicht als Maßstab angesetzt werden.

    Mal ehrlich, weit braucht man da auch wirklich nicht suchen... In der Arbeit gibt es mehr als genug die im Winter im Büro braf das Fenster zum lüften aufreißen, auch mal ne Stunde oder so... während die Heizung volle Kanne auf 5 läuft.. (Kost ja nix). Und dass sind keine Einzelfälle. Daheim würden die es so natürlich nicht machen ;)

    Glaub mir, das ist weiter verbreitet als du denkst. Traurig, ist aber so.


  • ...

    :daemlich

    Es ist erschreckend, was hier alles als vernünftig durchgeht.

    Das ist :daemlich!

    Ich glaube, du hast Noatalba da falsch verstanden.

    Auch derjenige, dem eine Körperverletzung oder ein Sozialbetrug oder eine Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird, hat ein Recht auf anwaltliche Beratung - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch über BerH bzw. PKH/VKH.

    Es geht nicht um das Handeln als sich (das moralisch sicher zu verurteilen ist, aber eben nur auf dieser Ebene). Es geht um Rechtsstaatlichkeit.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Korrekt.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • :zustimm:

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Aufgrund des eigenen Vortrags des Antragstellers würde ich wegen Mutwilligkeit zurückweisen (§ 826 BGB).

    Der Mieter mag auf eigene Kosten versuchen, seine Rachegelüste gegenüber dem Vermieter zu stillen. Dafür gibt es keine Unterstützung aus Steuergeldern.

    Genau diese Bedenken habe ich auch. Bevor ich aber zurückweise, hätte ich gern etwas Sicherheit drüber, ob Heizkostenpauschale wirklich "all in" bedeutet.
    Ich bin weder Mieter noch Vermieter, kenne mich damit also nicht aus. Würde aber denken, dass es ein monatliche Pauschale ist, die man ja irgendwie festlegen muss- und am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird. Ggfls. wäre dann die Pauschale an den Verbrauch anzupassen.


    ....


    Eine Pauschale ist nun einmal eine Pauschale. Angepasst an den Verbrauch wird nur eine Heizkostenvorauszahlung.

  • Die Frage ist nicht, ob er Recht haben könnte oder nicht. Die Frage ist, ob die Klärung dieser Frage, die vom Antragsteller bewusst und provokativ herbeigeführt wurde, von der Allgemeinheit gezahlt werden muss. Ein vernünftiger Mensch hätte unabhängig der Kostenfrage anders geheizt!!

    Hat er das denn bewusst herbei geführt? So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, ist er doch fest davon überzeugt aufgrund eines wirksamen Vertrages keine zusätzlichen Kosten tragen zu müssen. Er scheint ja davon überrascht zu sein jetzt auf einmal eine zusätzliche Rechnung zu erhalten. In genau so einer Situation würde sich jeder vernünffige Mensch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer


  • Kann man das wirklich an dem Begriff "Pauschale" festmachen?

    Ob die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale hier überhaupt zulässig war oder nicht, und wie dann jeweils die Abrechnung wäre, darüber kann man sich gut streiten. Einfach mal nach Heizkostenpauschale googeln ;)
    Also rechtlich durchaus schwierig für einen Laien.

    Hab ich gegoogelt. Ist nach -überwiegender Ansicht- unzulässig.

    ....


    Kann ich nicht nachvollziehen, zumal man sogar eine Festmiete vereinbaren kann: https://www.mieterbund.de/mietrecht/uebe…terhoehung.html

    Aber egal, die Pauschale ist in deinem Fall nun einmal "dennoch" vereinbart worden.

    Falls eine Unwirksamkeit dieser Regelung vorliegen sollte, führt diese dann ggf. eher dazu, dass er Vermieter vielleicht gar keine Heizkosten erhält.

    Also liegt auf jeden Fall ein rechtlichen Problem vor, für das BerH bewilligt werden kann.


  • vollkommen richtig

  • Ich bin weder Mieter noch Vermieter, kenne mich damit also nicht aus.

    Aber genau das ist doch das Problem. Dennoch eine Mutwilligkeit der Inanspruchnahme von BerH anzunehmen, nur weil der Mieter ein Stinkstiefel ist, halte ich für mehr als dünnes Eis...

    Das kann sein, aber Mutwilligkeit kann anzunehmen sein wenn er vorher nicht andere Mittel der Zuhilfenahme genutzt hat. Hat er das nämlich nicht, würde auch ich hier zurückweisen.

  • Scheint so.

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  • Ich verstehe hier überhaupt nicht, wie man auf die Idee kommen kann, es sei kein rechtliches Problem, oder mutwillig, oder der Antragsteller selbst schuld. Bei Nebenkosten gibt es entweder Abschläge mit Endabrechnung, oder es gibt eine Pauschale. Die Pauschale deckt alles ab, das kann halt für den Mieter günstig oder ungünstig sein. Beim All-inclusive-Urlaub gibt es auch leute, die Saufen und Fressen bis zum Umfallen, um auch wirklich alles rauszuholen was geht. Da kommt auch später keiner und sagt, dass das nun aber wirklich zu viel war, und extra kostet.

    Hier könnte man höchstens auf die Idee kommen, dass der Vermieter aus Treu und Glauben einen Anspruch haben könnte. Das prüft vielleicht mal ein RA, wenn man ihn lässt.

  • Im Urlaub sagt aber auch keiner "Ich bin zwar satt, aber ich fress´ weiter bis ich tot umfalle, weil ich dem Hotelier schaden will"!

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