Warum nicht? Er hat es doch vorgetragen!!
... und es ist entscheidungserheblich.
Warum nicht? Er hat es doch vorgetragen!!
... und es ist entscheidungserheblich.
Alleine die Tatsache, dass der Mieter es provoziert hat mit dieser Forderung konfrontiert zu werden, heißt doch lange noch nicht, dass er nicht doch Recht haben könnte.
Ob er Recht hat, kann aber nur von einem Rechtsanwalt geklärt werden. Deshalb ist Beratungshilfe zu bewilligen.
Ich kann auch nicht erkennen warum ein vernünftiger Selbstzahler in einer solchen Situation darauf verzichten würde die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Die Frage ist nicht, ob er Recht haben könnte oder nicht. Die Frage ist, ob die Klärung dieser Frage, die vom Antragsteller bewusst und provokativ herbeigeführt wurde, von der Allgemeinheit gezahlt werden muss.
Ein vernünftiger Mensch hätte unabhängig der Kostenfrage anders geheizt!!
Ein vernünftiger Mensch hätte unabhängig der Kostenfrage anders geheizt!!
Ach ja?
Ich denke durchaus dass viele "anders" Heizen würden, wenn Sie wissen dass es nichts kostet.
Auch kann man sich Streiten wer das Problem provoziert hat. Nicht vielleicht doch der Vermieter, der sich plötzlich nicht mehr an seinen eigenen (vielleicht unzulässigen) Vertrag halten will?
Ein vernünftiger Mensch hätte unabhängig der Kostenfrage anders geheizt!!
Ein vernünftiger Mensch würde auch keine vorsätzliche Körperverletzung begehen oder das Geld, das seine Kinder zum Leben brauchen, für Alkohol und Zigaretten ausgeben...:daemlich
Dass einem die Umwelt und andere, die dann die Kosten zu tragen haben, egal sind, sollte nicht als allgemein "vernünftig" hingenommen werden. Das zeugt einzig von einem deutlich ausgeprägten Egoismus und einer nicht minder deutlichen Mir-Egal-Haltung.
Und auch das Geld lieber für etwas anderes ausgeben hat wenig mit Vernunft zu tun. Sollte also ebenfalls nicht als Maßstab angesetzt werden.
...
Es ist erschreckend, was hier alles als vernünftig durchgeht.
Das ist :daemlich!
...Es ist erschreckend, was hier alles als vernünftig durchgeht.
Das ist :daemlich!
Wo hab ich das behauptet?
Dass einem die Umwelt und andere, die dann die Kosten zu tragen haben, egal sind, sollte nicht als allgemein "vernünftig" hingenommen werden. Das zeugt einzig von einem deutlich ausgeprägten Egoismus und einer nicht minder deutlichen Mir-Egal-Haltung.
Und auch das Geld lieber für etwas anderes ausgeben hat wenig mit Vernunft zu tun. Sollte also ebenfalls nicht als Maßstab angesetzt werden.
Mal ehrlich, weit braucht man da auch wirklich nicht suchen... In der Arbeit gibt es mehr als genug die im Winter im Büro braf das Fenster zum lüften aufreißen, auch mal ne Stunde oder so... während die Heizung volle Kanne auf 5 läuft.. (Kost ja nix). Und dass sind keine Einzelfälle. Daheim würden die es so natürlich nicht machen
Glaub mir, das ist weiter verbreitet als du denkst. Traurig, ist aber so.
...Es ist erschreckend, was hier alles als vernünftig durchgeht.
Das ist :daemlich!
Ich glaube, du hast Noatalba da falsch verstanden.
Auch derjenige, dem eine Körperverletzung oder ein Sozialbetrug oder eine Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird, hat ein Recht auf anwaltliche Beratung - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch über BerH bzw. PKH/VKH.
Es geht nicht um das Handeln als sich (das moralisch sicher zu verurteilen ist, aber eben nur auf dieser Ebene). Es geht um Rechtsstaatlichkeit.
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...Es ist erschreckend, was hier alles als vernünftig durchgeht.
Das ist :daemlich!
Ich glaube, du hast Noatalba da falsch verstanden.
Auch derjenige, dem eine Körperverletzung oder ein Sozialbetrug oder eine Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird, hat ein Recht auf anwaltliche Beratung - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch über BerH bzw. PKH/VKH.
Es geht nicht um das Handeln als sich (das moralisch sicher zu verurteilen ist, aber eben nur auf dieser Ebene). Es geht um Rechtsstaatlichkeit.
Korrekt.
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Das ist :daemlich!
Ich glaube, du hast Noatalba da falsch verstanden.
Auch derjenige, dem eine Körperverletzung oder ein Sozialbetrug oder eine Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird, hat ein Recht auf anwaltliche Beratung - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch über BerH bzw. PKH/VKH.
Es geht nicht um das Handeln als sich (das moralisch sicher zu verurteilen ist, aber eben nur auf dieser Ebene). Es geht um Rechtsstaatlichkeit.
Aufgrund des eigenen Vortrags des Antragstellers würde ich wegen Mutwilligkeit zurückweisen (§ 826 BGB).
Der Mieter mag auf eigene Kosten versuchen, seine Rachegelüste gegenüber dem Vermieter zu stillen. Dafür gibt es keine Unterstützung aus Steuergeldern.
Genau diese Bedenken habe ich auch. Bevor ich aber zurückweise, hätte ich gern etwas Sicherheit drüber, ob Heizkostenpauschale wirklich "all in" bedeutet.
Ich bin weder Mieter noch Vermieter, kenne mich damit also nicht aus. Würde aber denken, dass es ein monatliche Pauschale ist, die man ja irgendwie festlegen muss- und am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird. Ggfls. wäre dann die Pauschale an den Verbrauch anzupassen.
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Eine Pauschale ist nun einmal eine Pauschale. Angepasst an den Verbrauch wird nur eine Heizkostenvorauszahlung.
Die Frage ist nicht, ob er Recht haben könnte oder nicht. Die Frage ist, ob die Klärung dieser Frage, die vom Antragsteller bewusst und provokativ herbeigeführt wurde, von der Allgemeinheit gezahlt werden muss. Ein vernünftiger Mensch hätte unabhängig der Kostenfrage anders geheizt!!
Hat er das denn bewusst herbei geführt? So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, ist er doch fest davon überzeugt aufgrund eines wirksamen Vertrages keine zusätzlichen Kosten tragen zu müssen. Er scheint ja davon überrascht zu sein jetzt auf einmal eine zusätzliche Rechnung zu erhalten. In genau so einer Situation würde sich jeder vernünffige Mensch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Kann man das wirklich an dem Begriff "Pauschale" festmachen?Ob die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale hier überhaupt zulässig war oder nicht, und wie dann jeweils die Abrechnung wäre, darüber kann man sich gut streiten. Einfach mal nach Heizkostenpauschale googeln
Also rechtlich durchaus schwierig für einen Laien.Hab ich gegoogelt. Ist nach -überwiegender Ansicht- unzulässig.
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Kann ich nicht nachvollziehen, zumal man sogar eine Festmiete vereinbaren kann: https://www.mieterbund.de/mietrecht/uebe…terhoehung.html
Aber egal, die Pauschale ist in deinem Fall nun einmal "dennoch" vereinbart worden.
Falls eine Unwirksamkeit dieser Regelung vorliegen sollte, führt diese dann ggf. eher dazu, dass er Vermieter vielleicht gar keine Heizkosten erhält.
Also liegt auf jeden Fall ein rechtlichen Problem vor, für das BerH bewilligt werden kann.
Alles anzeigenEine mögliche Unzulässigkeit führt gegebenenfalls zu einer (teilweisen) Unwirksamkeit des Vertrages.
Aber auch das wäre eine Frage, die einer ausführlichen rechtlichen Prüfung zugänglich ist und deren Überprüfung im Zusammenhang mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Forderung des Vermieters eine Bewilligung von Beratungshilfe zulässt.Nochmal: Das Verhalten des Antragstellers finde ich auch nicht okay. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, ob außergerichtlich Rechte wahrgenommen werden. Das ist unstreitig der Fall, denn es ist eine Rechtswahrnehmung, die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung zu prüfen.
Wirtschaftliche Verhältnisse werden unterstellt, andere Hilfsmöglichkeit sehe ich nicht und wurde hier auch nicht thematisiert.Bleibt die Frage der Mutwilligkeit.
Würde ein verständiger Selbstzahler, der nicht BerH in Anspruch nehmen könnte, vorliegend einen Rechtsanwalt für die Rechtsverfolgung beauftragen?
Es geht bei der Frage nicht darum, ob der Antragsteller an der Situation evtl "selbst schuld" ist oder vorsätzlich einen Schadenersatzanspruch entstanden lassen haben könnte (auch das wäre noch zu prüfen!).
Es geht darum, ob die Rechtswahrnehmung an sich mutwillig ist.
Husky98: Was ist denn daran mutwillig? Wenn mit mir eine Pauschale vereinbart ist, gilt diese Pauschale zunächst. Da muss ich nicht zwingend damit rechnen, mit einer weiteren Forderung "überzogen" zu werden.
Treffe ich eine Vereinbarung, nach der ich eine Pauschale zu zahlen habe und wird dann eine Nachforderung gegen mich gestellt, würde auch ich als rechtskundiger Mensch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich sehe hier bislang keine sachliche, rechtlich fundierte Argumentation gegen diesen Punkt, sondern nur Bauchgefühl.
vollkommen richtig
Ich bin weder Mieter noch Vermieter, kenne mich damit also nicht aus.
Aber genau das ist doch das Problem. Dennoch eine Mutwilligkeit der Inanspruchnahme von BerH anzunehmen, nur weil der Mieter ein Stinkstiefel ist, halte ich für mehr als dünnes Eis...
Das kann sein, aber Mutwilligkeit kann anzunehmen sein wenn er vorher nicht andere Mittel der Zuhilfenahme genutzt hat. Hat er das nämlich nicht, würde auch ich hier zurückweisen.
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...Es ist erschreckend, was hier alles als vernünftig durchgeht.
Das ist :daemlich!
Ich glaube, du hast Noatalba da falsch verstanden.
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Scheint so.
Ich verstehe hier überhaupt nicht, wie man auf die Idee kommen kann, es sei kein rechtliches Problem, oder mutwillig, oder der Antragsteller selbst schuld. Bei Nebenkosten gibt es entweder Abschläge mit Endabrechnung, oder es gibt eine Pauschale. Die Pauschale deckt alles ab, das kann halt für den Mieter günstig oder ungünstig sein. Beim All-inclusive-Urlaub gibt es auch leute, die Saufen und Fressen bis zum Umfallen, um auch wirklich alles rauszuholen was geht. Da kommt auch später keiner und sagt, dass das nun aber wirklich zu viel war, und extra kostet.
Hier könnte man höchstens auf die Idee kommen, dass der Vermieter aus Treu und Glauben einen Anspruch haben könnte. Das prüft vielleicht mal ein RA, wenn man ihn lässt.
Im Urlaub sagt aber auch keiner "Ich bin zwar satt, aber ich fress´ weiter bis ich tot umfalle, weil ich dem Hotelier schaden will"!
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