Hallo,
ich möchte gern die Zinsen zu einem Titel betragsmäßig titulieren lassen. (Hintergrund: ich brauche titulierte Kosten für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, da die Hauptforderung nicht ausreicht).
Ist es richtig, dass ich hierfür einen neuen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen müsste?
Danke vorab
Liane