Hallo,
der Erblasser ist 2016 in England verstorben und hatte auch seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in England. Es gibt ein englisches Testament sowie Grundbesitz in Deutschland.
In dem englischen Testament wurde ein Testamentvollstrecker bestimmt. Dieser fragt nun an, ob er hier ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder ein Nachlasszeugnis beantragen kann.
Der Grundbesitz liegt in hiesigem Gerichtsbezirk.
Einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte der Erblasser in Deutschland nie.
Zuständig bin ich wohl trotzdem, da der Grundbesitz im hiesigen Gerichtsbezirk liegt. (§ 10 EuErbVO)
Kann ich ein TV-Zeugnis ohne die Erteilung eines Nachlasszeugnisses erteilen? Kann überhaupt ein Nachlasszeugnis über den Nachlass eines Engländers erteilt werden? England ist doch von der EuErbVO ausgeschlossen...
Für das TV-Zeugnis bräuchte ich doch erst die Erbenfeststellung und diese kann doch nur durch das Nachlasszeugnis erfolgen. Oder liege ich da falsch?
Irgenwie habe ich einen Knoten im Kopf und hoffe auf Hilfe.