Hallo Zusammen,
ich brauch nochmal eure Hilfe/Meinung:
Tochter T hat die EAE erklärt. NLPfl angeordnet. Nunmehr wäre noch Geld übrig. Es gibt 1 Gläubiger G und die Tochter, die die Beerdigung veranlasst und gezahlt hat.
Die Nlpflin möchte T und G jetzt quotal befriedigen.
Wie seht ihr das im Hinblick auf § 1968 BGB und die EAE?
Einen Erben gibt es nicht, aber einen - nicht persönlich haftenden - Vertreter mit Vermögen im Nachlass. Bzw. ggf müsste man ja doch den Fiskus als Erben feststellen.
Ist das in Ordnung, dass T trotz EAE etwas aus dem NL erhält oder nimmt sie damit das Erbe an?