Hallo zusammen!
Nachdem die Beschlüsse aus Stuttgart und Karlsruhe nun nicht mehr die aktuellsten sind, würde mich mal interessieren, wie ihr nunmehr die Überprüfung handhabt. Ich muss ehrlich sagen, dass es mir immer noch widerstrebt, die erste Aufforderung, auf die nach meiner Einschätzung stets etwa 80 % der Parteien reagieren, förmlich zuzustellen.
Dass man vor einer Aufhebung ggf. eine Aufhebungsandrohung zustellt, erscheint mir logisch, alles andere ist jedoch mit sehr viel Kosten verbunden (wir haben hier viele Parteien, die nicht anwaltlich vertreten sind und bei denen daher eine Zustellung per EB ausscheidet).
Wie geht ihr inzwischen vor?