Tabellengläubiger Gs Forderung ist in Höhe von 28.000,00 €für den Ausfall festgestellt worden. Insolvenzverwalter I fordert ihn auf, seinen Ausfall zu beziffern bzw. den Verzicht auf seine Absonderungsrechte zu erklären, § 190 InsO.
Nun stellt sich heraus, dass G verstorben ist. Erbe ist nach eigener Aussage E. E legt aber keinen Erbschein vor, will auch keinen besorgen.
Frage: Wie kann I die Aufforderung nach § 190 InsO wirksam dem E zustellen? Ob der wirklich Erbe ist, kann I nur vermuten (es liegt zwar nahe, bewiesen ist es aber nicht).