Hallo liebe Forenmitglieder,
bräuchte mal eure Hilfe und Meinungen.
Ich soll über die Genehmigung einer Erbausschlagung entscheiden. In den Nachlass fällt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von etwa 100.000 EUR.
Darauf lasten jedoch noch Verbindlichkeiten in Höhe von mehr als dem Wert der Wohnung. Eine Überschuldung wäre mithin gegeben und ich könnte grundsätzlich die Ausschlagung genehmigen.
Nun habe ich in Erfahrung gebracht, dass die Verstorbene eine Risiko Lebensversicherung abgeschlossen hat mit einer Versicherungssumme von 100.000 EUR. Dort hat sie ihren Ehemann als Bezugsberechtigten eingetragen. Nun sagt die Rechtsprechung, dass diese Versicherung nicht in den Nachlass fällt, wenn einBezugsberechtigter angegeben wurde. Der Ehemann wäre Miterbe zu ¾.
Weiß jetzt nicht was ich tun kann…Genehmige ich dieAusschlagung, lässt sich der Ehemann die Summe ausbezahlen und löst dieVerbindlichkeiten ab. Die Wohnung wäre mithin abgezahlt. Eine Überschuldung nicht mehr vorliegen.
Genehmige ich nicht, stellt der Ehemann mit den 100.000 EURwas anderes an, kauft sich zum Beispiel privat ein Luxusauto, und das Kindbleibt auf den Schulden sitzen.
Hab ich irgendwelche Möglichkeiten? Kann ich dieLebensversicherung nicht doch iwie in den Nachlass bringen?
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Würdet ihr genehmigen?
Vielen Dank für eure Hilfen.