Hier steht ein Versteigerungstermin an. Der Erbbauzins ist im geringsten Gebot zu berücksichtigen. Der Erbbauzins ändert sich "im Verhältnis zum Lebenshaltungskostenindex aller privaten Haushalte für Deutschland (Basis 1995 = 100)", was dinglich gesichert ist. Der jetzt angemeldete Betrag ist 29,88 % höher als der im Jahr 2000 in das Grundbuch eingetragene Erbbauzins.
Kann jemand helfen bei der Berechnung und Nachprüfung des angemeldeten Betrages?