Hallo zusammen,
seit 10 Jahren habe ich nun das erste mal K-Sachen "ergattert"
Nun habe ich ein Schätzchen übernommen, das mich vor ...leichte... Schwierigkeiten stellt, die ihr Profis sicher gar nicht so dramatisch empfindet.
Zum Sachverhalt:
November 2016 - Anordnung der Zwangsversteigerung
Dezember 2016 - Bestellung das Sachverständigen
Januar 2017 - Feuer im Haus
(Februar 2017 - Anordnung der Zwangsverwaltung)
Februar 2017 - Erstellung des Gutachtens
Sodann erfolgte die Anhörung zur Wertfestsetzung und seit dem ist Schweigen im Walde.
Aus der L-Akte ergibt sich, dass die Versicherung wohl 200.000 € leisten sollte/müsste/könnte. Die Kommunikation mit der Versicherung gestaltete sich wohl schwierig für den Zwangsverwalter. Ausweislich der L-Akte sind einmal 50.000€ und einmal 11.000 € geflossen.
Unter Bezugnahme auf einen Aufsatz aus dem Rechtspfleger 2005 S. 341 ff. ("Schadenfälle in der Grundstücksversteigerung") sah mein wirklich absolut kompetenter Vorgänger das Problem, dass hier geklärt werden muss, ob es sich um ein gestörtes oder ungestörtes Versicherungsverhältnis handelt (also gab es eine Brandstiftung, die eine Leistung der Versicherung ausschließt). Da bereits geleistet wurde, finde ich im Nachhinein, dass es sich ja nicht um ein gestörtes Verhältnis handeln kann, weil sie dann noch gar nichts gezahlt hätten?!
Ich stehe nur vor dem Problem, ob mich die Frage wirklich interessiert.
Ich muss nun als nächstes den Wert festsetzen. Das Gutachten berücksichtigt bereits den ausgebrannten Zustand. Ist es nicht so, dass, sollte noch Geld von der Versicherung fließen, die Gläubigerin gem. § 1127 Abs. 1 BGB unmittelbaren Anspruch auf die Summe hat? Dazu habe ich die BGH Entscheidung vom 09.11.2005 IV ZR 224/03 entdeckt.
Leider leider wurde die Zwangsverwaltung aufgehoben, sodass ich den Zwangsverwalter auch nicht mehr auf die Versicherung ansetzen kann.
Also konkret meine Frage : Kann ich den Wert wie im Gutachten angegeben festsetzen (das ist eigentlich mein Favorit) oder muss ich irgendwas wegen dieser ganzen Versicherungsgeschichte beachten.
Ich danke euch sehr für eure Gedanken!