Hallo!
Ich habe einen Antrag eines Schuldners nach 850 k Absatz 4 ZPO. Kurz die Daten:
Inso-Eröffnung: 21.01.2019
4 Pfänder wurden in der Vergangenheit erlassen, der letzte im November 2018. Die anderen 3 2014, 2016 und 2017. Nur mit einem Pfüb aus 2016 wurde das Konto gepfändet.
Ich habe bereits die SuFu benutzt und auch die BGH-Entscheidung zur Ruhendstellung gefunden.
Sind alle Pfänder nun ruhend zu stellen? Ist der Schuldner überhaupt antragsberechechtigt (nicht der IV?) Oder ist der Antrag als Vollstreckungserinnerung umzudeuten?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!