Ich habe folgenden Fall:
Auf einem Grundstück ist zugunsten X eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen. Sodann wird Wohnungseigentum gebildet und die Vormerkung entsprechend auf alle Einheiten übertragen. Nun wird die erste Einheit verkauft und es wird beantragt, dass diese Einheit bezüglich der Vormerkung aus der Mithaft entlassen wird.
Ist es möglich, dass die Vormerkung nur an einer Einheit gelöscht wird, obwohl der ursprüngliche Anspruch sich auf Rückübertragung des gesamten Grundstücks richtet?
Vielen Dank vorab!