Es existiert eine Jugendamtsurkunde, zu der das Jugendamt eine Teilausfertigung erstellt hat.
Jetzt ist hier ein Antrag gestellt worden,dass das Gericht die öffentliche Zustellung der Teilausfertigung bewilligen soll.
Ist das Gericht dafür überhaupt zuständig ??
Wer ist zuständig für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Teilausfertigung einer Urkunde ?
Jugendamtsurkunde öffentliche Zustellung
-
-
Zöller sagt, dass die öffentliche Zustellung in allen ZPO-Verfahren möglich ist (mit Ausnahmen). Die Frage lautet hier dann wohl, wer für das Verfahren auf Erteilung der Teilausfertigung zuständig ist.
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…gendamtsurkunde
-
Alexa, es geht nicht um die Erteilung sondern um die Zustellung, vermutlich sogar um die PKH für die Zustellung.
Joelina, Wer ist denn für die (PKH zwecks) öffentlicher Zustellung der Notariats-Titel bei Euch zuständig?
Die öffentliche Zustellung der Jugendamtsurkunden durch die Vollstreckungsstelle der Kommune wird durch unser Rechtsamt abgelehnt.
-
Wer ist zuständig für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Teilausfertigung einer Urkunde ?Nach AktO (NRW) dürfte es sich bei der Bewilligung der öffentlichen ZU für eine bereits erteilte Teilausfertigung um eine UR-Sache handeln.
-
Ist das nicht wie in diesen Fällen? Früher wurde vom Gericht die öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeigen des JAs übernommen. Aktuell habe ich mich nicht mehr damit befasst, aber hier gehen seither keine entsprechenden Anträge mehr ein und die aufgeführten §§ sind noch gültig.
Nachstehend mein entsprechendes -uraltes - Schreiben nach der entsprechenden Änderung:"....
Ihrem Antrag auf öffentliche Zustellung kann nicht entsprochen werden.Öffentliche Zustellungen gem.§ 132 Abs. 2 BGB i.V. m. § 185 ZPO finden grundsätzlich nur statt, soweit gerichtliche Dokumente oder privatschriftliche Dokumente für deren öffentliche Zustellung es keine speziellen Vorschriften gibt, öffentlich zugestellt werden müssen.
Gem. §§ 1 und 11 Landesverwaltungszustellungsgetz kann die Landesverwaltung in Baden-Württemberg selbstständig die öffentliche Zustellung eigener Schriftstücke durchführen.
Eine daneben theoretisch mögliche Zuständigkeit des Amtsgerichts tritt bei Vorliegen dieser speziellen gesetzlichen Regelung zurück. Vgl. hierzu auch die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 13.8.2004 (9 T 76/04)." -
-
In diesem Link habe ich bereits darauf hingewiesen, dass das Kölner Ergebnis nicht auf den Fall aus 2014 passt. Joelina müsste die Frage beantworten, was sie mit "Jugendamtsurkunde" meint. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Unterhaltstitel für ein Kind handelt. Und die muss bei Bedarf übers Gericht öffentlich zugestellt werden, wie eine notarielle Urkunde auch.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!