Hallo zusammen,
ich habe letztens eine Ausschlagung aufgenommen, wo der Vater (für sich) und die Mutter zusammen als Ehegatten für ihre Kinder ausgeschlagen haben.
Ich habe jetzt einen Anruf bekommen, wo mir mitgeteilt wird, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Ausschlagungserklärung schwanger war, sie dies aber nicht gewusst haben und erst jetzt erfahren haben.
Die Mutter fragt, ob die Erbschaft auch für das ungeborene Kind noch ausgeschlagen werden muss.
Was meint ihr? Ich bin mir unsicher.
LG