Guten Morgen!
Ich weiß gar nicht, ob es irgendwo schon mal einen solchen Fall gab...
Mir liegt ein Antrag vor, bei dem unter Anderem ein Briefrecht in Abteilung III gelöscht werden soll. Laut Eingangsstempel der Serviceeinheit war dieser auch beigefügt. Weiterhin wurde der Eingang des Briefs dem Notariat bestätigt. Als die Akte mit den entsprechenden Anträgen jedoch bei mir ankam, war kein Grundschuldbrief mehr beigefügt und niemand weiß, wo er gelandet ist. Ich habe bereits mit dem Notariat telefoniert - leider ist er auch nicht versehentlich zurück geschickt worden...
An einem Aufgebotsverfahren dürfte ja nun kein Weg vorbei gehen - aber die Frage des Notariats war jetzt, ob ich (als Grundbuchamt) diesen Antrag bei der entsprechenden Abteilung stelle!? Das sehe ich aber eigentlich nicht so... Wieso sollte ich denn das Aufgebotsverfahren beantragen???
Danke schon jetzt für eure Hilfe...