Gegen die A-GmbH ist 2019 ein Titel ergangen. Der Gläubiger legt einen unbeglaubigten HR-Auszug vor, wonach die Firma bereits 2018 auf B-GmbH geändert wurde (nur Namensänderung). Im Titel ist wie gesagt noch die A-GmbH angegeben.
Variante a)
Es soll ein PfÜB gegen die B-GmbH erlassen werden. Geht das?
Variante b)
Es ist bereits ein PfÜB gegen die A-GmbH ergangen, der jetzt auf B-GmbH gemäß § 319 ZPO berichtigt werden soll. Geht das?
Edit: Ich habe die Angaben zum HR-Auszug ergänzt, s. auch meinen Beitrag #5.