Im 3. Jahr (2019, 2018, 2017) 20 Prozent der Anwärter durchgefallen in Hildesheim

  • Ich habe gerade in der Hildesheimer Zeitung gelesen, dass auch 2019 wieder 20 Prozent der Rechtspflegeranwärter in Hildesheim (Hochschule Nord) durchgefallen sind. So war das auch in den Jahren 2017 und 2018, auch damals 20 Prozent durchgefallen. Jetzt bekommen die 24 Durchgefallenen des Jahres 2019 in einer "betreuten" Studiengruppe die Prüfung zu wiederholen, wohl im Jahr 2020 (?). Eigentlich hatte die Praxis gehofft, dass in diesem Jahr alle bestehen, weil das Datenbankgrundbuch vor der Tür steht (Mal nicht der Russe, aber der kann ja noch kommen.) Jetzt geht es allenthalben mit den elenden Vertretungen weiter. Welche elenden Vertretungen? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Und nochwas: Früher war Grundbuch ein sehr beliebtes Pensum, heute sollen es nur noch die neuen machen?

    Hat jemand gehört, woran dieses katastrophale Ergebnis in Hildesheim in den letzten 3 Jahren liegen könnte? Sind die Anwärter unfähig und faul? Du erwartest nicht ernsthaft eine Antwort hierauf? Sind die Dozenten in Hildesheim unfähig und faul? Oder hierauf? Ist der Stoff zu schwierig oder wird er zu schlecht dargeboten? Ist der Stoff überfrachtet? Irgendworan muss es doch liegen.


    24 Kollegen haben 3 Jahre ihrer Lebenszeit ohne Ergebnis verschwendet. Wenn sie im nächsten Jahr wieder nicht bestehen, haben sie jeder 4 Jahre Lebenszeit unwiederbringlich verschwendet und nichts vorzuweisen. Das kann doch so nicht Jahr für Jahr weitergehen. Unternimmt der Rechtspflegerbund oder Verband nichts? Das kannst du doch nicht beurteilen, ob die betreffenden Leute ihre Lebenszeit verschwendet haben, was ein Quatsch


    Und deine Quelle würde mich interessieren


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    24 Kollegen haben 3 Jahre ihrer Lebenszeit ohne Ergebnis verschwendet. Wenn sie im nächsten Jahr wieder nicht bestehen, haben sie jeder 4 Jahre Lebenszeit unwiederbringlich verschwendet und nichts vorzuweisen. Das kann doch so nicht Jahr für Jahr weitergehen. Unternimmt der Rechtspflegerbund oder Verband nichts?

    Würde ich nicht so sehen. Auch im Privatleben und im Beruf ist es nicht verkehrt, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen. Auch wenn es nicht zum Rechtspfleger reicht

  • Was die Kollegen aus der Praxis am allerwenigsten gebrauchen können, sind junge Absolventen, die sich wissenschaftlich über 4 Stunden an Fragen zur funktionellen Zuständigkeit abarbeiten, aber am Publikum verzweifeln oder nicht fähig sind, zügige Entscheidungen zu treffen.

    Eine Diplomarbeit in der Rechtspflegerausbildung finde ich persönlich überflüssig. Allein die Vorstellung, dass man sich nach noch nichtmal 2 Jahren Studium hinstellen soll und nach Art der bereits existierenden tausenden Kommentaren wissenschaftliche Abhandlungen zu verfassen, geht eigentlich voll am Rechtspflegerberuf vorbei. Zu Kommentaren oder Aufsätzen oder wissenschaftlicher Auseinandersetzung kann man sich mit ausreichender Erfahrung und umfangreichen Wissen berufen fühlen.

    So sehe ich das auch. Wichtig ist, das man in der Praxis richtig (auch juristisch richtig) arbeiten kann.

    Alles, was an wissenschaftlichen Anspruch darüber hinaus geht, ist fehl am Platz, weil es im Tagesgeschäft nicht wirklich weiterhilft.

  • Wichtig ist, das man in der Praxis richtig (auch juristisch richtig) arbeiten kann.


    Und Voraussetzung dafür sind gute theoretische Kenntnisse. Und die werden an der FH vermittelt. So "abgehoben" wie es hier teilweise dargestellt wird, ist das Studium nun wirklich nicht.

    Was die Kollegen aus der Praxis am allerwenigsten gebrauchen können, sind junge Absolventen, die sich wissenschaftlich über 4 Stunden an Fragen zur funktionellen Zuständigkeit abarbeiten, aber am Publikum verzweifeln oder nicht fähig sind, zügige Entscheidungen zu treffen.

    Das kommt doch tatsächlich kaum vor. Habe ich zumindest bislang nicht erlebt. (Und ich bilde selbst in der Praxis aus und habe außerdem schon vielfach Rechtspfleger frisch von der Prüfung als Kollegen gehabt.)
    Wie gesagt, die theoretischen Grundlagen sind Voraussetzung dafür, in der Praxis korrekt arbeiten zu können. Sicherlich gibt es hervorragende Theoretiker, die in der Praxis nicht zu gebrauchen sind. Tatsächlich dürften die jedoch so selten sein, dass man endlich aufhören sollte, sie in jeder Diskussion über Ausbildungsinhalte oder die Bedeutung der Noten als Argument anzuführen.
    Der Anteil an "schwachen" Rechtspflegern wird unter Absolventen mit Bestnoten in der Theorie nicht höher sein als unter denen, die nur knapp bestanden haben.


  • Wenn ich den Ruf nach dem Rechtspflegerverband höre: Was soll der denn machen? Einen Zauberer engagieren, der geeignete Anwärter aus dem Hut zaubert?

    Hat da jemand nach einem Zauberer gerufen? ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • S.H.: Damit die zum Absolventen werden, müssen die aber erst mal anfangen und dann auch noch bestehen. Und bei beiden Punkten hakt es ja wohl offensichtlich. M.E. ist daher ein "weiter so", vollkommen falsch.

    @Patweazel: :wechlach::wechlach::wechlach:

  • S.H.: Damit die zum Absolventen werden, müssen die aber erst mal anfangen und dann auch noch bestehen. Und bei beiden Punkten hakt es ja wohl offensichtlich. M.E. ist daher ein "weiter so", vollkommen falsch.

    Ja, es wird etwas verändert werden müssen. Allerdings sollte zunächst Ursachenforschung betrieben werden, bevor man einfach irgendwas tut. Sollte sich dabei ergeben, dass die Reduzierung der theoretischen Ausbildung die Lösung ist, kann man das ja dann tun. Ich halte dieses Ergebnis aber für sehr unwahrscheinlich.

  • ...

    Außerdem halte ich das nicht für ein Qualitätsmerkmal. Ich hab vorher mein Hochschuldiplom in einer anderen Disziplin gemacht und kann berichten, dass etliche Studenten mit hingeschluderten Diplomarbeiten das Mindestmaß an wissenschaftlicher Qualität erfüllten, als Nebenbeschäftigung zum WorldofWarcraft-Spielen die notwendige Seitenzahl zusammenkritzelten und dann ebenso die Hürde geschafft haben. Da war die Diplomarbeit notwendiges Übel, die allein kaum einen Durchfallgrund lieferte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das an einer Rechtspflegerhochschule mit Diplomarbeitspflicht anders ist. Die Arbeit während der Praxiszeit zu schreiben ist durchaus machbar.
    Außerdem ist aus den Durchfallerzahlen nicht erkennbar, ob es an der Diplomarbeit lag oder nicht.
    Schriftliche und vor allem mündliche Prüfungen mit Prüfern aus der Praxis erfüllen die Anforderungen an eine Leistungsprüfung und Eignungsprüfung wesentlich besser.


    ....

    Ich kann dir garantieren, dass du in Hildesheim mit keiner Diplomarbeit durchkommst, die du nebenbei beim Zocken schreibst. Außer du bist vielleicht der Zauberer nachdem hier manche suchen...

  • Ich bin nicht dafür, den Umfang zu verringern. Ich meine nur, es sollte weg von der Breite und vom wissenschaftlichen Arbeiten, sondern vertiefend und mehr auf die Praxis hin ausgebildet werden.

    Mir ist klar, dass die Anforderungen an unseren Beruf gestiegen sind und die Aufgabenfelder gewachsen sind. Ich bekomme aber nicht alles ausreichend vertieft geschult.

    Und wenn ich 5 Jahre nach dem Examen ein anderes Sachgebiet übernehme, muss ich eh neu lernen: Andere Vorschriften, andere Entscheidungen...

    Und mal ehrlich: Wissenschaftliches Arbeiten habe ich selten, wenn nicht nie nicht, gebraucht. Ich muss vernünftige, verständliche, auch gut begründete Entscheidungen treffen. Vom wissenschaftlichen Arbeiten ist das aber in der Praxis ganz weit weg.

    Vom Umgang mit dem Bürger, der ja meist zum Alltag der Berufsanfänger gehört, wollen wir gar nicht reden.

  • Mein Studium war nun wirklich Rechtswissenschaft und ich habe dabei oftmals gedacht, wozu zur Hölle brauchst Du das.

    Letztendlich muss ich in der Praxis aber feststellen, dass eine vertiefte Befassung mit einem Thema - also nicht die reine Ansage, der Bundesgerichtshof hat gesprochen und deshalb machen wir das alle so - den juristischen Blick und den Wohlfühlfaktor (sich nämlich im Recht wie ein Fisch im Wasser fühlen) ungemein schärfen.

    Ich habe z.B. die Vorlesung "Grundrechte" immer unter dem Aspekt gesehen, dass ich ohnehin nie eine Verfassungsbeschwerde formulieren muss. Aber gerade dieses Thema durchdringt alle Rechtsgebiete. Jetzt weiß ich, dass es gut war.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich bin nicht dafür, den Umfang zu verringern. Ich meine nur, es sollte weg von der Breite und vom wissenschaftlichen Arbeiten, sondern vertiefend und mehr auf die Praxis hin ausgebildet werden. Mir ist klar, dass die Anforderungen an unseren Beruf gestiegen sind und die Aufgabenfelder gewachsen sind. Ich bekomme aber nicht alles ausreichend vertieft geschult. Und wenn ich 5 Jahre nach dem Examen ein anderes Sachgebiet übernehme, muss ich eh neu lernen: Andere Vorschriften, andere Entscheidungen...


    Und um mich da einarbeiten zu können, brauche ich die theoretischen Grundlagen.

    Und mal ehrlich: Wissenschaftliches Arbeiten habe ich selten, wenn nicht nie nicht, gebraucht. Ich muss vernünftige, verständliche, auch gut begründete Entscheidungen treffen. Vom wissenschaftlichen Arbeiten ist das aber in der Praxis ganz weit weg.


    Das ist richtig. Allerdings ist wissenschaftliches Arbeiten an der FH auch nicht der Schwerpunkt. Es ist lediglich bei der Diplomarbeit gefordert. Die halte ich zwar auch für überflüssig, sie macht aber nur einen verhältnismäßig geringen Anteil des Studiums aus.

    Vom Umgang mit dem Bürger, der ja meist zum Alltag der Berufsanfänger gehört, wollen wir gar nicht reden.

    Den kann man aber so oder so nur in der Praxis lernen. Und auch das nur begrenzt. Am Ende kommt das (hoffentlich) mit der Berufserfahrung.

  • Ich will ja nicht weg von der Theorie: Aber weniger und vertieft lernen. Das fängt beim sauberen Subsumieren an und hört bei der Gesetzessystematik nicht auf. Aber halt auf die Praxis zugeschnitten.

    Aber wenn die Menge des Stoffes so gewaltig ist, dass es ins sture Auswendiglernen fürs Examen abgleitet, ist das Ziel einfach verfehlt.

    Ich denke schon, dass so Kommunikationsseminare den Umgang mit Publikum erleichtern. Warum nicht mal sowas in der Theorie oder im Praxisteil ?

  • Ich will ja nicht weg von der Theorie: Aber weniger und vertieft lernen. Das fängt beim sauberen Subsumieren an und hört bei der Gesetzessystematik nicht auf. Aber halt auf die Praxis zugeschnitten.

    Tja, hier ergibt sich ein Problem daraus, dass wir über verschiedene FHs reden und das eigene Studium für uns beide schon einige Zeit zurückliegt, was die Diskussion erschwert. Aber ich bin nicht der Meinung, damals in nennenswertem Umfang "nutzlose" Dinge gelernt zu haben. Ebenso wurde Subsumtion und Systematik nicht vernachlässigt. Und das Studium hat sich hier seit meinem Abschluss nur geringfügig im Ablauf verändert.

    Ich denke schon, dass so Kommunikationsseminare den Umgang mit Publikum erleichtern. Warum nicht mal sowas in der Theorie oder im Praxisteil ?

    Das wäre keine schlechte Idee. Es würde aber einerseits noch mehr Stoff in die kurze Zeit quetschen und wäre andererseits nur eine oberflächliche Veränderung des Studiums, die an der Qualität insgesamt wohl nichts ändern würde.

  • Auch wenn es bei mir einiges her ist: Das materielle Strafrecht z.B. Unterschied Diebstahl/Unterschlagung ? Wozu in der Ausführlichkeit. Auch das prozessuale Strafrecht... Für viele von uns in dem Umfang nicht wichtig. Das Zivilverfahrensrecht hingegen ? Beschränkte sich auf Zuständigkeiten, Zustellungen und das Versäumnisverfahren.

    Qualifizierte Klauseln ausführlich, ich sehe ab und an eine 727er und habe in 28 Berufsjahren wohl zwei 726er gehabt.

    Bilanzkunde wurde eingeführt und inzwischen wohl verstärkt. In dem Umfang sinnvoll ?

    ZVG in dem Umfang ? Die Höchstbetragshypothek ?

    Alles sicher Dinge, die man in einzelnen Abteilungen unbestritten benötigt. Aber als Grundausbildung ?

    Ich denke, da muss man mal vorurteilsfrei ran. Jeder wird sein Sachgebiet als besonders wichtig halten und eher mehr als weniger reinpacken wollen. Aber das führt zu nix. Man sollte ausdünnen und dafür intensivieren.

    Und sich so Diplomarbeiten sparen.

  • Wie gesagt, die Diplomarbeit darf gerne wegfallen. Grundlagen des Strafrechts halte ich für sinnvoll, wenn man bei der Justiz ist. Und bei uns war das auch nur in geringem Umfang. Im Übrigen halte ich ein Ausdünnen für problematisch. Jedes Sachgebiet sollte so behandelt werden, dass man nach dem Abschluss in der Lage ist, es zu bearbeiten. Natürlich wird man dabei immer wieder Kollegen um Hilfe bitten müssen, aber im Idealfall eben nicht bei jeder 2. Akte.

  • Das man jedes Sachgebiet behandeln kann, halte ich für utopisch: Bei mir gabs kein Hinterlegungsrecht, Auslandssachen, Toterklärungen, Jugendstrafvollstreckung usw. Von Verwaltung will ich gar nicht reden. Dazu kommen noch unterschiedliche Herangehensweisen bei den Gerichten. (In der Praxis schon bei einem Gericht wollte es jeder Ausbilder anders haben, was mich auch sehr verwirrt hat). Ich denke nicht, dass es nur ansatzweise möglich ist, auf Alles und Jedes vorzubereiten.

    Wer ein Sachgebiet übernimmt, wird sich mit Hilfe der Kollegen einarbeiten müssen, egal in welchem Abschnitt seiner Laufbahn und in welches Sachgebiet. Dazu sollte die Ausbildung, neben einem gewissen juristischen Grundwissen befähigen.

  • Ich denke, wir drehen uns im Kreis.

    Ich bin der Ansicht, dass ich damals von der FH angemessen auf den Beruf vorbereitet worden bin. Natürlich kann man immer einzelne Punkte finden, die verbessert werden könnten. Aber das wäre eher die Feinjustierung. Eine grundsätzlich falsche Ausrichtung des Studiums sehe ich nicht.

    Vielleicht kannst du konkrete Inhalte nennen, die deiner Meinung nach wegfallen sollten. Dann könnten wir das sinnvoller diskutieren.

  • Ich bin neulich beim Klassentreffen von einer ehemaligen Schulfreundin (Betriebswirtin) gefragt worden, wie es denn ist, wenn man "alle Gesetze" lernen muss. Ich habe ihr geantwortet, dass ich nur die Grundlagenfächer hatte und darüber hinaus die Fähigkeit erworben habe, mich mit ein bisschen Zeit und Engagement in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten.

    Müsse man nicht auch an den Fachhochschulen auf Letzteres besonderen Wert legen. Dann ist es nämlich egal, ob man wirklich alle Problemfälle kennt und mal ehrlich, auswendig habe ich in meinem Studium keine Minute gelernt. Das ist meines Erachtens die falsche Herangehensweise.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ob ich damals richtig vorbereitet worden bin ? Nun ja, es hat ja irgendwie geklappt. Fand ich es gut ? Nein.

    Ich könnte mir jetzt die Studienpläne vornehmen und hier und da rumkritteln: Dazu fehlt mir die Zeit und ehrlich gesagt auch die Lust.

    Und man mag sicher auch alles anders sehen: Ein Kollege der STA wird sicher Strafvollstreckung stärken wollen, während der RAST-Kollege lieber Gewaltschutz hätte.

    Ich denke, die Ministerien sollten über unseren Beruf, die Vergütung, die Ausbildung im Hinblick auf die möglichen und wahrscheinlichen Einsatzgebiete mal kräftig nachdenken.

    Ich glaube, die Zahlen hinsichtlich der geeigneten Bewerber, der Abbrecher, der Durchfaller und der Flüchtigen sprechen ihre eigene Sprache, so dass ein Weitermachen wie bisher nicht möglich ist.

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