Liebe Kollegen,
ich hab folgenden Fall der Grundbuchberichtigung: Die Eheleute haben 1976 ein handschriftliches Testament errichtet: Gegenseitige Erbeinsetzung, Schlusserben sind die beiden Kinder. "Verlangt eines unserer Kinder nach dem Erstverstorbenen den Pflichtteil, soll es auch nach dem Tod des Letztverstorbenen nur den Pflichtteil erhalten." Die Ehefrau verstirbt 1991 und es wird dem Ehemann ein Alleinerbschein erteilt.
1994 errichten Ehemann und die Kinder einen notariellen Erbvertrag. Der Ehemann "wiederholt um einen Erbscheinsantrag überflüssig zu machen, dass die Kinder seine Erben zu je 1/2 sein sollen."
Nun ist der Ehemann verstorben und die beiden Kinder beantragen unter Vorlage der beiden vorgenannten Verfügungen die Gb-Berichtigung. Kann man den Erbvertrag dahingehend auslegen, dass wohl Pflichtteils-ansprüche nicht geltend gemacht wurden? Oder würdet ihr trotzdem eidesstattliche Versicherungen der Kinder verlangen?
Danke euch.