Der IV klagt wegen insgesamt 220 Euro Streitwert, die in Kleinst-Raten über mehrere Jahre geleistet wurden. Meines Erachtens fällt nur die letzte Rate in die Anfechtungsfrist gem. § 130 InsO. Ich möchte in der Erwiderung argumentieren, dass die Klage wegen des Bagatellbetrages v. 10 € abgewiesen wird.
Gibt es eine Bagatellgrenze?
Bagatellgrenze bei Insolvenzanfechtung
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Nein, sowas gibt es nicht. (Stichwort: Gewaltmonopol des Staates)
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Die erichtige Lösung wäre hier m.E., den Betrag sofort zu bezahlen. Das ist die eigentliche Bagatellgrenze, jede Befassung von Euch mit der Sache kostet mehr.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Die erichtige Lösung wäre hier m.E., den Betrag sofort zu bezahlen. Das ist die eigentliche Bagatellgrenze, jede Befassung von Euch mit der Sache kostet mehr.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasHOhne rechtliche Grundlage zahle ich nicht einfach mal so 220 Euro Steuergelder aus...
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Du musst aber doch wirtschaftlich denken, wenn du nicht zahlst und dich verklagen lässt und verlierst, zahlst du auch noch die Anwaltskosten des Verwalters
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Zumal es neben der Anfechtung nach 130 InsO auch noch die nach 133 InsO gibt.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Es ist nicht so, dass ich bei begründeter Anfechtung nicht zurückzahle.
Aber der wirtschaftliche Aspekt darf nicht ausschlaggebend sein. Es gibt meiner Erfahrung nach Insolvenzverwalter, die der Ansicht sind, dass sie mit jeder Anfechtung Erfolg haben (müssen), insbesondere wenn nicht offensichtlich ist, dass der Anfechtungsgegner in der InsO lesen kann..... -
Dann ist aber doch wohl die Ausgangsfrage falsch gestellt. Es geht Dir weniger um eine Bagatellgrenze, sondern um Insolvenzverwalter, die völlig unbegründete Anfechtungsschreiben mit Standard-Textbausteinen versenden, um von einem geringen Prozentsatz der uninformierten Anfechtungsgegner eine Zahlung zu erhalten. Denen wird man aber nicht mit einer Bagatellgrenze gerecht, sondern indem man sie auflaufen lässt.
Man kann sie beispielsweise mit negativen Feststellungsklagen überziehen. So lautet etwa ein Tipp aus der Finanzverwaltung (Bruns in ZInsO 2014, 1083, "Negative Feststellungsklage und Haftung des Insolvenzverwalters für 'ins Blaue hinein' erklärte Anfechtungen"). Spätestens dann wird das Insolvenzgericht hellhörig, wenn der Insolvenzverwalter Kosten für solche unnützen Gerichtsverfahren begründen soll...
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Lieber Silberkotelett, hast Du vielleicht etwas vergessen?
Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, wenn Du ziehst. -
Ach Gegs, leider ohne Ironie. Oftmals vertrete ich auch Anfechtungsgegner und da muss ich zum Teil Dinge lesen, die eines Insolvenzverwalters unwürdig sind. Dann habe ich auch schon mal die Keule rausgeholt...
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..., insbesondere wenn nicht offensichtlich ist, dass der Anfechtungsgegner in der InsO lesen kann.....
Nach meiner bescheidenen Erfahrung hat Insolvenzanfechtung wenig damit zu tun, was in der InsO steht...
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Dann ist aber doch wohl die Ausgangsfrage falsch gestellt. Es geht Dir weniger um eine Bagatellgrenze, sondern um Insolvenzverwalter, die völlig unbegründete Anfechtungsschreiben mit Standard-Textbausteinen versenden, um von einem geringen Prozentsatz der uninformierten Anfechtungsgegner eine Zahlung zu erhalten. Denen wird man aber nicht mit einer Bagatellgrenze gerecht, sondern indem man sie auflaufen lässt.
Man kann sie beispielsweise mit negativen Feststellungsklagen überziehen. So lautet etwa ein Tipp aus der Finanzverwaltung (Bruns in ZInsO 2014, 1083, "Negative Feststellungsklage und Haftung des Insolvenzverwalters für 'ins Blaue hinein' erklärte Anfechtungen"). Spätestens dann wird das Insolvenzgericht hellhörig, wenn der Insolvenzverwalter Kosten für solche unnützen Gerichtsverfahren begründen soll...
Interessant, wo ist das rechtliche Interesse des Klägers (§ 256 I ZPO) bei so einer Konstellation?
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Interessant, wo ist das rechtliche Interesse des Klägers (§ 256 I ZPO) bei so einer Konstellation?
Das liegt darin, dass jedermann ein Interesse daran hat, keine schwebendes Schwert (oder unberechtigte Anfechtungsansprüche) über sich zu haben.
@ Silberkotelett:
Ich bin von Dir schwer enttäuscht. Die dunkle Seite des Mondes. Aber ich weiß, der Süßkram (die Kekse) sind dort einfach besser. Gerade im Advent ein immer zu berücksichtigtendes Argument :D.
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