Am 05.04.2019 schreibt der 70jährige Erblasser sein Testament. Er schreibt: "alles geht in 2 gleichen Teilen an meine Tochter und meinen Sohn, wobei mein Tochter als Begleitung für bzw. mit meinem Sohn eingesetzt wird".
Nun wird Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt, die Tochter soll dabei Testamentsvollstreckerin für den Bruder sein und den Anteil des Bruders verwalten im Wege der Verwaltungsvollstreckung.
Würdet Ihr dies mittragen?
Danke schon einmal.