Guten Morgen,
mit der Suchfunktion bin ich nicht fündig geworden. Daher hier meine Frage:
Zu einem notariellen Schenkungsvertrag betreffend eines Grundstücks an ein Kind ist unstreitig in diesem Fall die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.
Der Vertrag ist bereits durch die Kindseltern geschlossen worden. Diese waren zur Vertretung in diesem Fall nicht berechtigt. Ein Ergänzungspfleger war am Vertragsabschluss nicht beteiligt.
Bestellt wurde ein Rechtsanwalt als Ergänzungspfleger.
Dieser hat seine Zustimmung formlos gegenüber dem Gericht erklärt.
Sehe ich es richtig, dass die Erklärung in einer notariellen Urkunde erklärt werden muss? Irgendwie suche ich anscheinend an den falschen Stellen nach einer Antwort....
Gruß
Stempelchen