X verkauft an Y eine Teilfläche. An der Teilfläche soll eine Erwerbsvormerkung für Y eingetragen werden. Mit dem Kaufvertrag wurde eine Identitätserklärung, dass Gegenstand des Kaufvertrages das neu gebildete Flurstück ist, eingereicht. Der
Veränderungsnachweis liegt ebenfalls vor.
Jetzt beantragt der Notar "die Eintragung der Teilung von Amts wegen" und die Eintragung der Erwerbsvormerkung auf dem neuen Flurstück.
Eine Teilung von Amts wegen ist meiner Meinung nach nicht möglich, da § 7 GBO auf die Vormerkung keine Anwendung findet.
Was würdet ihr jetzt tun?