Bei Ratenpkh stellen die Parteien jetzt massig die Anträge die Ratenzahlung einzustellen, weil sie sich in Kurzarbeit befinden.
Ein entsprechender Nachweis vorausgesetzt, wäre dies auch der Fall.
Da ich davon ausgehe, dass der Zeitraum begrenzt ist, tendiere ich dazu, im Rateneinstellungsbeschluss die Verpflichtung aufzunehmen, bis zum Zeitpunkt x + 4 Wochen eine Erklärung gem. § 120 a ZPO zum Zeitpunkt x abzugeben.
Meinungen dazu bzw. irgendwelche Erfahrungswerte zu dem Thema ?