Hallo,
ich habe hier einen kleinen Spezialfall.
Ich soll den Unterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzten. Mir liegt ein gemeinsamer Antrag des Jobcenters und der Unterhaltsvorschusskasse des Landratsamts vor.
Beide haben in der Vergangenheit wohl Leistungen ausgezahlt.
Nun war der Antrag so dermaßen unübersichtlich, dass ich die beiden gebeten habe, die einzelnen Positionen doch aufzuschlüsseln und mitzuteilen, für wen der laufende Unterhalt tituliert werden soll.
Bezüglich der Rückstände beantragt die UV-Kasse 100%, abzüglich des vollen Kindergelds.
Das Jobcenter beantragt 100 %, abzüglich des hälftigen Kindergelds, abzüglich des Betrags der UV-Kasse.
Laufenden Unterhalt beantragen beide (?).
Kann ich das so titulieren? Ich bin mir ziemlich unsicher...
Muss ich bzgl. des laufenden Unterhalts die gleiche Berechnung wie bei den Rückständen vornehmen? Und wer hat eigentlich entschieden, dass die UV-Kasse gegenüber dem Jobcenter bevorrechtigt wird?