Aha, die Klage rechtzeitig bekommen.....
Und wie sieht das mit dem Nachweis über die Zahlung der Gerichtskosten aus BGH vom 13.09.2012, IX ZB 141/11 ?
Ich sehe da schon einen Gesamtschaden, da hier (völlig untechnisch gesprochen) ein Nichtberechtigter, weil nicht im Schlussverzeichnis aufgeführt, eine Quote bekommen hat. Das hat die Höhe der Quote der Berechtigten gemindert. Dabei spielt mE das Ergebnis des Feststellungsrechtstreites keine Rolle. Alles wäre gut gewesen, hätte der IV nach § 192 InsO berichtigt.