Mir liegen Anträge auf Nachlasspflegschaft vom Vermieter (§ 1961) und vom Erbenermittler (§ 1960) vor.
Nach telefonischer Auskunft des Erbenermittlers gibt es 7 Erben, welche er alle unter Vertrag hat.
Er legt die Vollmacht eines Erben vor und beantragt Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben (obwohl er sie kennt!).
Nach der Rechtsprechung muss ich anordnen, weil ich sie nicht kenne.
In mir sträubt sich etwas. Habt ihr eine Idee?