Guten Morgen!
Gegen die Betreuerin wurde von meiner Vorgängerin ein Zwangsgeld festgesetzt (wegen fehlender RL). Nach Zustellung des Zwangsgeldbeschlusses ist sie dem nachgekommen. Meine Frage: Wie geht es jetzt mit dem Zwangsgeld weiter? Da dieses ja nur Beugemittel ist, wäre die Vollstreckung nicht zu betreiben. Muss der Beschluss aufgehoben werden oder wird einfach nichts weiter veranlasst?
Und was ist mit den Kosten des Zwangsmittelverfahrens? Sind diese von der Betreuerin trotzdem zu zahlen, da sie diese durch ihr Verhalten ja ausgelöst hat?
Danke im Voraus