Guten Morgen,
diesen Fall hatte ich noch nicht:
Die Antragstellerin teilt mit, dass sie beabsichtige sich selbst wegen einer Straftat anzuzeigen. Dafür möchte sie Beratungshilfe.
Sie hat einen Bankkredit erhalten, nachdem sie die Unterschrift ihres (Noch-) Ehemannes gefälscht hat. Das Geld hat sie genutzt, um einer Bekannten zu helfen und eigene Schulden abzutragen.
Nun drückt sie ihr Gewissen. Vor der Selbstanzeige möchte sie sich aber anwaltlich beraten lassen.
Fällt das wohl unter "Wahrnehmung von Rechten"?
Hattet Ihr das schon einmal und / oder habt eine Meinung dazu?
Lieben Dank
Stempelchen