Hallo zusammen,
bräuchte bitte Hilfe mit folgender Konstellation:
Mir liegt eine Teilungserklärung nach § 8 WEG vor mit einem Aufteilungsplan in dem 4 Garagen eingezeichnet sind (Nr. 1-4). In der zugehörigen Abgeschlossenheitsbescheinigung werden alle 4 Garagen aufgeführt.
In der Teilungserklärung wird nun erklärt, dass nur zwei Garagen (Nr. 1+2) gebaut wurden und an Stelle der anderen zwei Garagen nur ein Carport errichtet wurde, woran Sondernutzungsrechte bestellt werden.
Ich habe dann noch einen zusätzlichen Planausschnitt, auf welchem die Sondernutzungsrechte eingezeichnet sind. Darauf ist statt der zwei Garagen der Carport eingezeichnet. Dieser zusätzliche Plan lag aber offensichtlich nicht bei Erstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung vor, es ist kein Stempel der zuständigen Behörde darauf.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass Teilungserklärung und Aufteilungsplan/Abgeschlossenheitsbescheinigung übereinstimmen müssen und würde eine Änderung des Planes verlangen. Liege ich da richtig? Muss auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung geändert werden?
Vielen Dank für die Unterstützung.