Hallo,
A hat ein Grundstück an B aufgelassen und gleichzeitig wurde eine AV eingetragen. Ausdrücklich wurde ein Abtretungsrecht vereinbart.
B hat dann C oder ein von ihm zu benennenden Dritten das Angebot einer Abtretungsvereinbarung gemacht. Die Abtretung der Vormerkung wurde eingetragen.
Anschließend hat C im eigenen Namen und als Vertreter von D das Angebot angenommen. Die Abtretung der Vormerkung wurde eingetragen.
Nun kommt der Antrag auf Eigentumsumschreibung und zwar unter Vezicht auf Zwischeneintragung von B direkt D einzutragen.
Bin etwas ratlos....benötige ich nicht noch die Auflassung an D?