Hallo zusammen,
wir haben hier immer wieder folgendes Problem:
Es wurde bei uns ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss direktfür das Land Nds., vertreten durch die Unterhaltsvorschusskasse, erlassen. Kindzieht irgendwann um, und dann möchte z.B. das Land NRW den Titel auf sich umschreibenlassen, da sie jetzt Unterhaltsvorschuss leisten und der Anspruch ja vom Kindgemäß § 7 UVG au das Land NRW übergegangen ist.
Ich lehne das ab, da der Unterhalt hier ja nicht für das Kind,sondern für das Land Nds. tituliert ist und der gesetzliche Forderungsübergang gemäß § 7 UVG sich meines Erachtens nicht auf unseren Titel auswirkt.
Diese Anträge häufen sich im Moment, und die Antragsteller sind grundsätzlich sehr uneinsichtig dabei. Übersehe ich da etwas? Wie macht ihr das?
Danke & Gruß