Hallo,
folgendes Problem: In einem Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung und Insolvenzplan gehen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens einige Anträge auf Tabellenberichtigung ein:
a) Forderung wird festgestellt, weil Sachwalter Widerspruch zurücknimmt
b) Forderung wird reduziert, weil Gl. sie teilweise zurücknimmt.
Eine Berichtigung der Insolvenztabelle nach Aufhebung gab es bei mir noch nie. Ich will dies auch nicht einführen, da m. E. Tabelle geschlossen durch Aufhebung zum 31.03.21.
Sachwalter beruft sich darauf, dass im Insolvenzplan steht, dass bei Verteilung zum 31.03.23 alle Forderungen berücksichtigt werden, die zum 31.12.22 zur Insolvenztabelle uneingeschränkt festgestellt sind.
M. E. kann der Insolvenzplan doch nicht Aufgaben des Insolvenzgerichts nach Aufhebung begründen. Wie seht Ihr das ?