Folgender Fall bringt mich etwas ins Straucheln:
Mietkaution wurde Mitte Mai 2021 gepfändet. Schuldner hatte das Mietverhältnis bereits zum 31.05.2021 gekündigt und wollte am 01.06.2021 in seine neue Wohnung einziehen. Der neue Mietvertrag ist noch nicht unterzeichnet, weil der neue Vermieter zuerst die Kaution haben wollte. Da die Kaution nicht ausgezahlt wurde, konnte der Schuldner nicht in die neue Wohnung einziehen und lebt seither auf der Straße. Eine Notunterkunft kann ihm (angeblich) nicht zur Verfügung gestellt werden, da er seinen alten Mietvertrag aus freien Stücken selbst gekündigt hat. Der Schuldner bezieht Rente und Grundsicherung nach SGB XII. Das Sozialamt schießt die Kaution nicht vor, da der neue Mietvertrag noch nicht unterzeichnet ist. Ein Teufelskreis...
Der Schuldner beantragt nun nach § 765a ZPO die Freigabe der Mietkaution, gerne auch mit dem Passus, dass der alte Vermieter die Kaution an den neuen Vermieter direkt überweisen soll. Ich habe Bauchschmerzen mit der sittenwidrigen Härte. Diese Situation hat der Schuldner ja ganz alleine herbeigeführt, in dem er seine Wohnung gekündigt hat, ohne vorher einen neuen Mietvertrag unterschrieben zu haben. Auf der anderen Seite gibt es für ihn jetzt (angeblich) keine Möglichkeit die Kaution anderweitig aufzutreiben. Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings, dass die Forderung des Gläubigers aus einer Körperverletzung herrührt. Ich bin geneigt den Antrag zurückzuweisen.
Meinungen?!