Hallo Ihr Lieben - ich finde leider nichts wirklich passendes..
Wie handhabt ihr das mit den RAs im BerH-verfahren?
Also: Wem schickt ihr etwaige Zwischenverfügungen/Zurückweisungsbeschlüsse?
A) Ast reicht alles alleine ein - Korrespondenz nur mit Ast
B) Ast reicht ein mit der Angabe, dass er am xx.xx.xxxx bei dem RA XY war - Korrespondenz nur mit Ast
C) Ast reicht ein und der RA hat auf dem Antrag (handschriftliche) Ergänzungen vorgenommen -Korrespondenz nur mit Ast
D) RA reicht den durch den Ast unterschriebenen ANtrag ein - Korrespondenz mit RA
So hab ich es hier zumindest übernommen und fortgeführt..
Ich finde leider gar nichts