Huhu,
ich habe einen etwas schief gelaufenen Fall und bräuchte Rat:
- Verfahren beendet 11/16
- PKH Überprüfungsverfahren eingeleitet 2018
- keine ordnungsgemäße Erklärung, auf Nachforderung keine Reaktion
- Aufhebungsandrohung FORMLOS
- Aufhebung 2018: gegen EB an RA, an Partei Formlos
Partei wendet sich mit Schreiben 2020 an das Gericht, da gegen diese aufgrund der Aufhebung der Prozesskostenhilfe die Vollstreckung durch die Gerichtskasse betrieben wird.
Sie trägt vor, dass Sie die Erklärung auf entsprechende Anforderung eingereicht habe und seither keine Post mehr erhalten habe.
So:
Bereits die Aufhebungsandrohung hätte nach Rechtsprechung des BGHs sowohl an den Vertreter, als auch die Partei persönlich förmlich zugestellt werden müssen.
Vorgängerin hat das Schreiben vom 18.07.2020 als Rechtsmittel gegen den Aufhebungsbeschluss gewertet, der GK geschrieben die Vollstreckung soll ausgesetzt werden, da über das Rechtsmittel zu entscheiden ist und hat gleichzeitig erneut eine Erklärung von der Partei angefordert
Partei ist dem erneut nicht ausreichend nachgekommen, zwar wurde eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Akte gereicht, jedoch wurden die Abschnitte E-J nicht ausgefüllt.
Die Akte wurde ewig nicht vorgelegt.
2021 habe ich unter Rückgabe des Formulars eine Frist von zwei Wochen zur Nachbesserung gesetzt.
Die Verfügung wurde ein halbes Jahr später dann auch mal ausgeführt.
Die Aufforderung blieb ohne Erfolg.
Jetzt wollte ich gerade entscheiden aber es hakt jetzt.
Abhilfe hat ja bei Begründetheit zu erfolgen, Verfristung als Zulässigkeitskriterium darf ich daher nicht beachten.
Müsste man die Aufhebung nicht allein schon deswegen im Rahmen der Abhilfe aufheben, da diese wegen Formfehlern nicht hätte erfolgen dürfen?
Und eine erneut Aufhebung scheidet wegen 4 Jahresfrist aus oder?
Oder jetzt Nichthabhilfe weil man ihr ja nochmal die Möglichkeit gegeben hatte ordnungsgemäß zu erklären.
Im Wege des Abhilfeverfahren erfolgt keine erneut Aufhebungsandrohung, welche zuzustellen wäre..
Meinungen?