Ich habe folgende Frage und konnte im Forum dazu nichts Passendes finden.
Es gibt eine Erbengemeinschaft, in der ein Minderjähriger Miterbe ist.
Es soll ein Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen werden.
Ich verlange zur Wertermittlung die Vorlage eines Gutachtens.
Muss die Kosten für das Gutachten allein von der Kindesmutter getragen werden oder gehen diese zu Lasten der gesamten Erbengemeinschaft?
Kann mir zu dieser Frage jemand weiterhelfen?